Jugend

Endlich gehts weiter – F-Junioren beginnen mit dem Training

Nach schier unendlich langer Pause steigt mit den F-Junioren der SG Warndt das erste Team wieder in den Trainingsbetrieb ein. Trainingsbeginn für die Spieler der Jahrgänge 2012-2013 ist um 16:30 Uhr – ab der kommenden Woche findet das Training dann jeden Montag und Mittwoch statt.

Natürlich müssen gewisse Regelungen eingehalten werden! Durch die Gemeinedeverwaltung wurde das durch uns vorgelegte Konzept genehmigt und die dort aufgeführten Vorgaben sind zwingend einzuhalten. Hier die Kernpunkte:

  • Es werden vorab 2 Trainingsgruppen zu je maximal 10 Spieler gebildet. Die Gruppen trainieren jeweils separat und kontaktlos in einer Großfeldhälfte. Auf Einhaltung des Abstandsgebotes auf/ neben dem Spielfeld ist durch die Trainer zu achten. Die Gruppen dürfen während des Trainings nicht vermischt werden und sollten möglichst auch für die folgenden Trainingseinheiten in der gleichen Konstellation zusammengestellt bleiben.

  • Zur besseren räumlichen Trennung beider Trainingsgruppen werden unterschiedliche Ein- und Ausgänge geöffnet, was auch der Kontaktminimierung/-vermeidung der Eltern dient. (Gruppe 1: Ein-/Ausgang über Notfallzufahrt Rasenplatz in Höhe Container – Gruppe 2: Ein-/Ausgang über Haupteingang bzw. Clubheimumfahrt).

  • Zuschauer sind nicht gestattet – Eltern dürfen ihre Kinder nur zum Gelände verbringen und abholen.
  • Möglichkeiten zum Händewaschen und Toilettengang stehen zur Verfügung. Die Trainer achten darauf, dass sich alle Kinder nach dem Betreten der Anlage nacheinander zunächst die Hände waschen/ desinfizieren. Der Kabinentrakt und die Duschen bleiben geschlossen, die Kinder müssen bereits umgezogen zum Training erscheinen.
  • Die Trainer sind zum Führen von Anwesenheitslisten verpflichtet.
  • Kinder mit erkennbaren, typischen SARS-CoV-2-Krankheitssymptomen dürfen durch die Eltern nicht zur Sportanlage verbracht werden. Treten bei einem Kind während des Trainingsbetriebs Symptome auf, ist eine Separierung durchzuführen und unverzüglich die Abholung des Kindes zu veranlassen.