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Einladung zur Clubheimeröffnung & außerordentlichen Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder, Helfer, Freunde und Interessierte,

nach wochenlanger harter Arbeit während der Winterpause haben unsere fleißigen Helfer das Clubheim aufwendig saniert – nun ist es endlich so weit! Wir laden euch herzlich zur feierlichen Wiedereröffnung ein.

📅 Freitag, 21. März 2025

🕕 Ab 18:00 Uhr

📍 SC Großrosseln Clubheim

Lasst uns gemeinsam auf unser neues Clubheim anstoßen! Es gibt Bier (solange der Vorrat reicht) für nur 1 € sowie kleine Snacks.

Kommt vorbei und feiert mit uns das großartige Engagement unseres Teams – wir freuen uns auf euch!

Einladung außerordentliche Mitgliederversammlung

Am Freitag 21.3.2025 findet um 18 Uhr auch eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, in der die Mitglieder bei dem einzigen Tagesordnungspunkt über eine rein rechtliche Satzungsänderung abstimmen können. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

§ 2 Gemeinnützigkeit, Zweck, Aufgaben

Absatz 2

NEU Ergänzung um: Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Absatz 5

ALT: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins der Gemeinde Großrosseln zu, für die aber bestimmt wird, dass das Vermögen zum Ausbau von Sportstätten oder Kindergärten verwandt wird.

NEU entfällt ersatzlos und wird in §17 detailliert

§ 17 Auflösung des Vereins

Absatz 6

ALT: Das nach Beendigung der Liquidation vorhandene Vermögen fällt der Gemeinde Großrosseln zu, für die aber bestimmt wird, dass das Vermögen zum Ausbau von Sportstätten oder Kindergärten verwandt wird.

NEU: Absatz 6 wird ersetzt durch Absatz 3 und 4

3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins

– an die Gemeinde Großrosseln, vertreten durch den Bürgermeister, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat

oder

– an die katholische Kindertagesstätte St. Wendalinus Großrosseln zwecks Verwendung für die Förderung des Sports oder die Förderung der Erziehung.

4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen wurde.

Sportliche Grüße

SC Großrosseln

 

Einladung Tagesordnung